Viele Erwachsene fragen sich: Dürfen wir auch mal auf die Hüpfburg? Die Antwort lautet leider: Nein. Hüpfburgen sind laut gesetzlicher Vorschrift ausschließlich für Kinder bis maximal 14 Jahre zugelassen. Diese Regelung dient in erster Linie der Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Hüpfburgen bestimmten Anforderungen in Bezug auf Belastbarkeit und Nutzungszweck entsprechen müssen. Erwachsene sind aufgrund ihres höheren Körpergewichts und ihrer Größe nicht für die Nutzung von Standard-Hüpfburgen zugelassen. Jede Hüpfburg ist nur bis zu einem festgelegten Maximalgewicht freigegeben – wird dieses überschritten, können Schäden am Material entstehen, die zu Unfällen oder Verletzungen führen können.
Zudem ist es entscheidend, dass sich das Gewicht der spielenden Kinder gleichmäßig verteilt. Wenn ein einzelner Punkt – beispielsweise durch das Gewicht eines Erwachsenen – überlastet wird, steigt das Risiko, dass die Hüpfburg beschädigt wird oder sogar an Stabilität verliert. Das betrifft auch tragende Nähte oder die Oberfläche, die durch punktuelle Belastung schnell in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Die Nutzung durch Erwachsene ist nicht nur untersagt, sondern schlichtweg gefährlich. Wer trotzdem als Erwachsener auf die Hüpfburg steigt, riskiert Schäden am Gerät und vor allem die Sicherheit der Kinder, die darauf spielen. Bitte habt Verständnis für diese Regel – sie schützt alle Beteiligten und sorgt dafür, dass der Hüpf-spaß sicher und unbeschwert bleibt.