Hüpfburgen mieten/leihen im Rhein-Neckar-Kreis und Umgebung

Allgemeine Geschäftsbedingungen FE Events Hüpfburgen

1. Grundlegendes
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung, Verkauf sowie für die Erbringung von sonstigen Sach- und Dienstleistungen. Diese AGB sind ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
1.2 Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen.
1.3 Wir halten uns jeder Zeit vor die AGBs ohne Nennung von Gründen in einer für den Kunden zumutbaren Weise zu ändern. Die Änderungen werden den Kunden schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von einem Monat gelten diese als anerkannt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die Vermietung von Ortsveränderlichen Gegenständen, der Verkauf von Hüpfburgen und die dazugehörigen Dienstleistungen.
3. Vertragsabschlüsse
3.1 Angebote von FE-Events sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Auftragserteilung erfolgt zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung. Diese kann sowohl auch per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Unternehmers sofort und ohne Abzüge fällig.
4.2 Bei Selbstabholung ist eine Kaution in Höhe von 100€ zu hinterlegen. Zur Identitätsnachweis ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Es obliegt unserer Entscheidung, eine Kopie des Identitätsnachweis-Dokuments zu erstellen.
5. Stornierung/Rücktritt
5.1 Der Kunde kann ohne entstehende kosten vom Vertrag zurücktreten bei:
5.2 Wetterbedingt bei Open Air Veranstaltungen mit Rücksprache ohne entstehende Kosten.
5.3 Wir sind berechtigt unter folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:
- schlechten Wetterbedingungen
- Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung
- Ungeeigneter Veranstaltungsort
- Nichteinhaltung der AGB
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Unternehmens in dessen Eigentum.
7. Mängelansprüche
7.1 Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr sofern nicht anders vereinbart.
7.2 Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.
7.3 Geringfügige Fehler, die weder den Wert, noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Schäden an bereitgestelltem Material, Verlust
8.1 Der Kunde ist verpflichtet pfleglich mit den Mietgegenstände umzugehen. Für den schuldhaften Verlust oder schuldhaft verursachte Beschädigungen sind Sie als Kunde gegenüber FE-Events zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Schaden oder der Verlust ursächlich durch ein Verschulden von unserer Seite entstanden ist.
8.2 Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang bei Diebstahl.
9. Rückgabe
9.1 Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Rückgabetermin im sauberen Zustand zurückzugeben. Sollten Sie sich bei der Rückgabe verspäten, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig. Wir behalten uns vor, bei einer wesentlich späteren Rückgabe die Miete für einen weiteren Tag zu berechnen. Für die Reinigung verschmutzter Mietgegenstände verlangen wir eine pauschale von 100€
10. Subunternehmer
10.1 Es ist FE-Events gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
11. Plichten/Haftung
11.1 Der Kunde hat eventuell entstehende Genehmigung selbst einzuholen. Die anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
11.2 Der Kunde hat dafür sorge zu Tragen:
-das die Hüpfburg nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt wird.
-das Alter und Größe der Kinder die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen vergleichbar ist.
-das keine spitzen und harten Gegenstände mit in die Hüpfburg genommen werden.
-das vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausgezogen wurden.
-das Kinder nicht mit oder am Gebläse spielen.
-das Kinder nicht auf oder über die Hüpfburg und deren Wände klettern.
11.3 Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Hüpfburgen. Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Dem Mieter wird empfohlen ggf. eine Haftpflicht- und Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Bei unsachgemäßer Behandlung der Hüpfburgen/Mietobjekte werden mindestens 50 € bzw. Reparaturkosten erhoben (je nach Schadensfall).
11.3 Der Kunde hat Sorge dafür zu sorgen dass die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich zu Verfügung gestellt wird andernfalls wird eine Gebühr von 80€ pro Person erhoben.
11.4 Der Kunde hat dafür zu sorgen das der benötigte Stromanschluss zur Verfügung steht, Sowie An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist.
11.5 Ist der Veranstaltungsort nur über eine Treppe zu erreichen so ist FE Events darüber zu informieren.

 

 
 
 
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